Reisemängel

Frankfurter Tabelle (NJW 1985, 113 ff.)

Hier finden Sie die Frankfurter Tabelle, die die Höhe der Reisepreisminderung bei Mängeln angibt. Sie wurde von der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt a.M. entwickelt, ist jedoch unter Juristen zum Teil umstritten. Wenn es um die Berechnung von Mängelansprüchen geht, ist diese Tabelle allerdings ein
brauchbarer Anhaltspunkt, wobei die Besonderheiten des Einzelfalls nicht außer acht gelassen werden dürfen und so teilweise zu Abweichungen führen.
 
 
Art der Leistung   Mängel  Prozent  Bemerkung
I. Unterkunft  1. Abweichung vom gebuchten Objekt  0-25  je nach Entfernung 
2. Abweichende örtliche Lage  (Strandentfernung)  5-15
3. Abweichende Art der Unterbringung im  
    gebuchten Hotel 
    (Hotel statt Bungalow,  anderes Stockwerk)
5-10
4. Abweichende Art der Zimmer 
    a) DZ statt EZ  20
    b) Dreibettzimmer statt EZ 25 Entscheidend, ob 
    c) Dreibettzimmer statt DZ 20-25 Personen der gleichen
    d) Vierbettzimmer statt DZ 30-30 Buchung oder Unbekannte
zusammengelegt werden
5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers 
    a) zu kleine Fläche  5-10
    b) fehlender Balkon 5-10 bei Zusage / je nach Jahreszeit
    c) fehlender Meerblick 5-10 bei Zusage
    d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 bei Buchung
    e) fehlendes (eigenes) WC 15
    f) fehlende (eigene) Dusche  10 bei Buchung
    g) fehlende Klimaanlage  10-20 bei Zusage / je nach Jahreszeit 
    h) fehlendes Radio/TV  5 bei Zusage
     i) zu geringes Mobiliar 5-15
    k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10-50
     l) Ungeziefer  10-50
6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen 
    a) Toilette 15
    b) Bad/Warmwasserboiler 15
    c) Stromausfall/Gasausfall  10-20
    d) Wasser 10
    e) Klimaanlage 10-20  je nach Jahreszeit
     f) Fahrstuhl 5-10  je nach Stockwerk 
7. Service 
    a) vollkommener Ausfall 25
    b) schlechte Reinigung  10-20
    c) ungenügender Wäschewechsel 
       (Bettwäsche, Handtücher)
5-10
8. Beeinträchtigungen 
    a) Lärm am Tage 5-25
    b) Lärm in der Nacht 10-40
    c) Gerüche 5-15
9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen  
    (Thermalbad, Massagen)
20-40 je nach Art der Projektzusage  
(z.B. "Kururlaub") 
II. Verpflegung 1. Vollkommener Ausfall 50
2. Inhaltliche Mängel 
    a) eintöniger Speisenzettel  5
    b) nicht genügend warme Speisen 10
    c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30
3. Service
    a) Selbstbedienung (statt Kellner) 10-15
    b) lange Wartezeiten 5-10
    c) Essen in Schichten  10
    d) verschmutzte Tische 5-10
    e) verschmutztes Geschirr, Besteck  10-15
4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal  5-10 bei Zusage
III. Sonstiges 1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool  10-20 bei Zusage
2. Fehlendes Hallenbad bei Zusage
    a) bei vorhandenem Swimmingpool  10
    b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20
3. Fehlende Sauna 5 bei Zusage
4. Fehlender Tennisplatz  5-10 bei Zusage
5. Fehlendes Mini-Golf  3-5 bei Zusage
6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5-10 bei Zusage
7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten  5-10 bei Zusage
8. Fehlende Kinderbetreuung  5-10 bei Zusage
9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 je nach Prospektbeschreibung und 
zumutbarer Ausweichmöglichkeit
10. Verschmutzter Strand 10-20
11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 bei Zusage
12. Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit
13. Fehlender FKK-Strand 10-20 bei Zusage
14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt  bei Zusage / je nach  
Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung 0-5
b) bei Selbstverpflegung 10-20
15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen ( Discos, Nightclub, 
     Kino, Animateure)
5-15 bei Zusage
16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße  0-5  je nach Ausweichmöglichkeit 
17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges
18. Fehlende Reiseleistung   
a) bloße Organisation 0-5
b) bei Besichtigungsreisen  10-20
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung  20-30 bei Zusage
19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug  anteiliger Reisepreis für
a) im gleichen Hotel  1/2 Tag
b) in anderes Hotel  1 Tag
IV. Transport 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag
2. Ausstattungsmängel
a) niedrigere Klasse 10-15
b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10
3. Service
a) Verpflegung 5
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5
4. Auswechslung des Transportmittels  der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz  (Bahnhof) zum Hotel Kosten des Ersatztransportmittels

Quelle: NJW 1995, S.113 ff.