Achtung Rechtsirrtümer:
Wenn ich 3 Nachmieter stelle, muss ich die Kündigungsfristen nicht halten?
Falsch!
Richtig ist: Der Vermieter kann selbst bestimmen, wem er seine Wohnung vermietet. Nur wenn der Vermieter ausdrücklich zustimmt, kann ein Nachmieter zum Wegfall der Kündigungsfrist führen. Auch die Frage, ob der Nachmieter solvent ist oder nicht, spielt keine Rolle, selbst wenn der Mieter 10 Millionäre als Nachmieter anbieten würde; besteht der Vermieter auf Einhaltung der Kündigungsfrist, dann ist daran nicht zu rütteln.
Es gibt den Tatbestand: Beamtenbeleidigung
Falsch!
Richtig ist: Eine Beleidigung ist nach § 185 StGB strafbar. Einen Paragraphen nachdem die Beleidigung von Beamten gesondert oder auch noch härter sanktioniert wird, gibt es nicht.
Ich kann alles innerhalb von 14-Tagen umtauschen.
Falsch!
Nach Weihnachten wird zwar fleißig umgetauscht, wenn die Ware aber keinen Mangel hat, besteht kein Recht auf umtausch, schon erst recht nicht auf Erstattung des Kaufpreises und Rücknahme der Ware durch den Verkäufer. Gekauft ist tatsächlich gekauft.
Allerdings verpflichten sich viele Kaufhäuser selbst in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Ware auch ohne Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen. Ob sie aber das Geld erstatten, einen Gutschein ausstellen oder nur gegen andere Ware tauschen, ist den einzelnen Geschäften überlassen.
Nur bei ganz bestimmten Verträgen z.B. Haustürgeschäften oder Versandhandelskäufen gibt es für Privatleute spezielle Regelungen.